Ich berate in nahezu allen Bereichen, die für mittelständische Unternehmen von Bedeutung sind, im Sinne eines Services "aus einer Hand". Eine besondere Expertise besteht in den folgenden Bereichen:
Dabei stehen alle Beteiligten im Wett-bewerb zueinander: Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Hersteller, Händler und Konsumenten, Privatunternehmen und Behörden, Selbstständige, kleine Unter-nehmen und Konzerne. Und häufig ver-folgen sie dabei gegensätzliche Interes-sen. Das Wirtschaftsrecht sorgt für den gesetzlichen Rahmen und für einen fairen Interessenausgleich.
Ich berate in allen Kern- und auch Randgebieten des Immobilienwirt- schaftsrechts. Hierzu zählt unter anderem die Beratung bei Immobilien-transaktionen, bei Projektentwicklungen und im Bau-und Anlagenbaurecht, im Architekten- und Ingenieurrecht, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie zu Spezialimmobilien.
Das Gesellschaftsrecht hat viele Facetten und Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten
Ich berate Gesellschaften, Gesellschafter und Organe in allen Bereichen des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften sowie im Vereins- und Stiftungsrecht. Dabei begleite ich Sie und Ihr Unternehmen in jeder Phase der Unternehmensentwicklung, von der Gründung, über Umstrukturierungen aber auch bei streitigen Gesellschafter-auseinandersetzungen.
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